Ehrenamt-Projekt

Stuttgart

Übernahme von Betreuungen

Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Vormundschaftsgericht angeordnete Hilfe für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder Teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Dabei stellt das Betreuungsgesetz das Recht der Betroffenen auf ...

Projekt-
beschreibung

Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Vormundschaftsgericht angeordnete Hilfe für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder Teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Dabei stellt das Betreuungsgesetz das Recht der Betroffenen auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund.

Tätigkeit

Unterstützung von Menschen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte zu erledigen. Es geht dabei um die Sicherstellung, dass die Interessen der auf Hilfe ange-wiesenen Menschen gewahrt werden. Zu den einer BetreuerIn gehören: • regelmäßiger persönlicher Kontakt • Soziale Dienste vermitteln • Anträge auf Hilfsleistungen stellen • Bankgeschäfte erledigen • Begleitung zum Arzt und das Treffen von Entscheidungen über die Gesundheitsfürsorge

Zielgruppe

Menschen mit Lebenserfahrung und guten Deutschkenntnissen

Einsatzort

70190 Stuttgart

Beginn (Einsatz)

ab sofort

Zeitaufwand

8-10 Stunden

Wir bieten

Regelmäßige Gesprächskreise, Einführungskurse sowie persönliche Begleitung Ehrenamtlicher. Jährliche Aufwendungspauschale in Höhe von 312,00 € durch das Vormundschaftsgericht. Versicherungsschutz durch das Land Baden-Württemberg und Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Wir wünschen uns

Wir suchen Frauen und Männer, die sich gerne für einen hilfsbedürftigen Menschen einsetzen und eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen. Wir erwarten Offenheit für die Lebenslagen und Problemstellungen behinderter, psychisch kranker oder dementer Menschen, eigene innere Stabilität, sowie die Bereitschaft zu einer freiwilligen Verpflichtung für mindestens 3 Jahre